Stiftungszweck
gem. § 2 der Satzung
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Religion, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen sowie die Beschaffung von Mitteln für andere inländische gemeinnützige, insbesondere diakonische Körperschaften. Der Stiftungszweck wird im Sinne evangelischer Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Kirche in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe verwirklicht, verbunden mit geistlicher Betreuung, besonders unter Kranken und Alten, unter Behinderten und Gefährdeten, aber auch in der Gemeinde-, Gemeinschafts- und Jugendarbeit. Insbesondere wird der Zweck verwirklicht durch die Unterhaltung und den Betrieb von Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung alter, insbesondere pflegebedürftiger Menschen sowie durch die Unterhaltung von Altenbegegnungsstätten.
Die Stiftung verfolgt ebenso den kirchlichen Zweck der Alters- und Behindertenversorgung von Kirchendienerinnen im Sinne des § 54 der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist insbesondere die Versorgung der Diakonissen des Diakonissenmutterhauses Salem in Bad Gandersheim bis zum Versterben der letzten Diakonisse dieses Mutterhauses. Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 Abgabenordnung zur Förderung der zuvor genannten steuerbegünstigten Zwecke für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 Abgabenordnung, sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr. 1 Abgabenordnung tätig wird. Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszwecks Zweckbetriebe unterhalten.